Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Standortgemeinden mit kerntechnischen Anlagen (ASKETA) in Deutschland am 18. und 19. Juni 2018 in Gartow


Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Standortgemeinden mit kerntechnischen Anlagen (ASKETA) in Deutschland am 18. und 19. Juni 2018 in Gartow

Die Suche nach einem geeigneten Standort für die Einlagerung von hochradioaktiven Abfällen beschäftigte nicht nur die dafür eigens vom Bund eingesetzte Kommission, sondern auch die Gemeinden, in denen sich schon heute kerntechnische Anlage bestehen.

Es sind sehr lange Zeiträume, in denen mit dem im Juli 2013 beschlossenen Standortauswahlgesetz nach einem solchen Standort gesucht werden soll.
Zu lange für die an den bisherigen Standorten betriebenen Zwischenlägern, deren Genehmigungen nach 40 Jahren auslaufen. Für die Menschen in den heutigen Standorten der Zwischenläger wird die Existenz der Läger quasi wie ein Endlager wahrgenommen, denn sie werden den Abtransport der Abfälle aus ihren Gemeinden nicht mehr miterleben.

Mit diesen und anderen Fragen und Auswirkungen im Zusammenhang mit der Suche nach einem Endlagerstandort haben sich die Mitgliedsgemeinden der ASKETA auf Ihrer Jahrestagung in Gartow beschäftigt.

Zum Abschluss des zweitägigen Treffens haben sie die Mitglieder auf folgende zentrale Positionen verständigt:

  1. Bei Änderungsgenehmigungsverfahren zum Zwecke der erweiterten Zwischenlagerung der Behälter aus den Wiederaufbereitungsanlagen aus Sellafield und La Hague an den dafür vorgesehenen Standorten müssen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren durchgeführt werden.
  2. Die Standortgemeinden (ASKETA) fordern im Rahmen der Aufstockung der Mitgliederzahl einen Sitz im Nationalen Begleitgremium.
  3. Die Standortgemeinden fordern die Schaffung eines Endlagers bevor die Genehmigungen für die Standortzwischenlager auslaufen. Bis zum Abschluss des Auswahlprozesses für dieses Endlager (2031) ist am Endlagerstandort ein zentrales Eingangslager herzustellen. Sollte dieses Eingangslager nicht vor Ablauf der Genehmigungen der Standortzwischenläger bereitstehen, fordern die Standortgemeinden analog der gesetzlichen Entschädigung für den zukünftigen Endlagerstandort eine entsprechende Entschädigung.
  4. Als vertrauensschaffende Maßnahme gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Regionen ist ein verbindlicher Terminrahmenplan aufzustellen, der die Umsetzung der von der Kommission geplanten Verfahrensschritte beinhaltet. Als maßgebliches Beispiel ist die zeitliche Rahmenplanung am Schacht Konrad für die Einlagerung ab 2027 (für mittel- und schwachradioaktive Abfälle) zwingend sicherzustellen.
  5. Wir fordern die quartalsmäßige Information über den Fortgang der Planungen zur Zwischen- und Endlagerung durch die zuständigen Bundesbehörden und -gesellschaften (BMU, BfE, BGZ, BGE) an die ASKETA
    Diese Forderungen richten sich an Politik und zuständige Stellen beim Bund. Die ASKETA-Gemeinden verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit den kerntechnischen Anlagen und sind für den Erfolg des Standortauswahlprozesses wichtige Ansprechpartner für den Bund. Der gesamte Auswahlprozess für den Endlagerstandort nimmt einen erheblichen Zeitraum in Anspruch. Diese Zeit geht zu Lasten der bisherigen Standortgemeinden. Für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an diesen Standorten setzt sich die ASKETA ein und fordert ein zügiges Verfahren und eine entsprechende Beteiligung.