M E D I E N I N F O R M A T I O N
Neckarwestheim, 11.7.2017
Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Standortgemeinden mit kerntechnischen Anlagen in Deutschland (ASKETA) am 10.+11.07.2017 in Neckarwestheim
Die Suche nach einem geeigneten Standort für die Einlagerung von hochradioaktiven Abfällen beschäftigte nicht nur die dafür eigens vom Bund eingesetzte Kommission, sondern auch die Gemeinden, in denen sich schon heute kerntechnische Anlage befinden.
Es sind sehr lange Zeiträume, in denen mit dem im Juli 2017 beschlossenen Standortauswahlgesetz nach einem solchen Standort gesucht werden soll.
Zu lange für die an den bisherigen Standorten betriebenen Zwischenlägern, deren Genehmigungen nach 40 Jahren auslaufen. Für die Menschen in den heutigen Standorten der Zwischenläger wird die Existenz der Läger quasi wie ein Endlager wahrgenommen, denn viele werden den Abtransport der Abfälle aus ihren Gemeinden nicht mehr miterleben.
Mit diesen und anderen Fragen und Auswirkungen im Zusammenhang mit der Suche nach einem Endlagerstandort haben sich die Mitgliedsgemeinden der ASKETA auf Ihrer Jahrestagung in Neckarwestheim beschäftigt.
Zum Abschluss des zweitägigen Treffens haben sich die Mitglieder auf folgende zentrale Positionen verständigt:
- Bei Änderungsgenehmigungsverfahren zum Zwecke der erweiterten Zwischenlagerung der Behälter aus den Wiederaufbereitungsanlagen aus Sellafield und La Hague an den dafür vorgesehenen Standorten müssen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren durchgeführt werden.
- Die Standortgemeinden (ASKETA) fordern einen Sitz im Nationalen Begleitgremium im Rahmen der Erweiterung der Mitgliederzahl dieses Gremiums.
- Die Standortgemeinden fordern mit Abschluss des Auswahlprozesses für das Endlager im Jahr 2031 die Schaffung eines zentralen Eingangslagers, bevor die Genehmigungen für die Standortzwischenlager auslaufen. Sollte dieses Eingangslager nicht vor Ablauf der Genehmigungen der Standortzwischenläger bereit stehen, fordern die Standortgemeinden analog der gesetzlichen Entschädigung für den zukünftigen Endlagerstandort eine entsprechende Entschädigung.
- Die Standortgemeinden fordern die unverzügliche Fertigstellung und Inbetriebnahme des bereits genehmigten Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (Schacht Konrad) bis 2022.
- Ein verbindlicher Terminrahmenplan ist aufzustellen, der die Umsetzung der gesetzlich definierten Verfahrensschritte beinhaltet.
Diese Forderungen richten sich an Politik und zuständige Stellen beim Bund. Die ASKETA-Gemeinden verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit den kerntechnischen Anlagen und sind für den Erfolg des Standortauswahlprozesses wichtige Ansprechpartner für den Bund. Der gesamte Auswahlprozess für den Endlagerstandort nimmt einen erheblichen Zeitraum in Anspruch.
Diese Zeit geht zu Lasten der bisherigen Standortgemeinden.
Für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an diesen Standorten setzt sich die ASKETA ein und fordert ein zügiges Verfahren und eine entsprechende Beteiligung.
Die ASKETA – Arbeitsgemeinschaft der Standortgemeinden kerntechnischer Anlagen in Deutschland wurde 1994 in Grafenrheinfeld gegründet und vertritt derzeit 25 Kommunen mit kerntechnischen Anlagen, darunter 15 Kernkraftwerksstandorte mit 9 „aktiven“, 8 nach Fukushima abgeschalteten und 3 stillgelegten Kernkraftwerksblöcken, Standorte mit Zwischenlagern für radioaktive Reststoffe und auch Standorte mit Forschungseinrichtungen.
Die ASKETA ist Mitglied der GMF (Group of European Municipalities with Nuclear Facilities), in der sich zahlreiche europäische Standorte mit kerntechnischen Anlagen zu einer Interessensvertretung auf EU-Ebene zusammengeschlossen haben.
Vorsitzender ist Bürgermeister Stefan Mohrdieck (Stadt Brunsbüttel/SH), die Stellvertreter sind Josef Klaus, Bürgermeister der Gemeinde Niederaichbach (BY) und Felix Kusicka, Bürgermeister der Gemeinde Biblis (HE).
V.i.S.d.P.: Stefan Mohrdieck, Koogstraße 61-63, 25541 Brunsbüttel, Tel. 04852/391128, eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!